Kosmetik wird in Saudi-Arabien über die saudische Behörde für Lebensmittel und Arzneimittel (SFDA) registriert. Für die meisten klassischen Produkte gilt das einheitliche Notifizierungssystem der Golfstaaten. Erforderlich sind ein lokaler Bevollmächtigter, Inhaltsstoffe, die den zugelassenen Listen entsprechen, und eine Produktinformationsakte. Das ist ein allgemeiner Überblick – bitte prüfen Sie die aktuellen Anforderungen direkt bei der Behörde.
Zuständige Behörde
Für die Registrierung und Überwachung von Kosmetik ist in Saudi-Arabien die SFDA (Saudi Food and Drug Authority) zuständig. Dies geschieht im Rahmen der einheitlichen Kosmetikvorschriften der Golf-Kooperationsstaaten (GCC).
Notifizierung oder vollständige Zulassung: der Unterschied
Die meisten klassischen Kosmetikprodukte (etwa Haut- und Haarpflege) unterliegen einem Notifizierungsverfahren (Notification) und nicht einer aufwendigen Vorabzulassung wie bei Arzneimitteln. Das Produkt wird also vor der Markteinführung im elektronischen System der Behörde angemeldet, während das Unternehmen selbst dafür verantwortlich bleibt, dass es die Anforderungen erfüllt. Für besonders sensible Produktkategorien können zusätzliche Anforderungen gelten.
Allgemeine Anforderungen
Ein in Saudi-Arabien oder den Golfstaaten registriertes Unternehmen bzw. ein „Bevollmächtigter“, der die Notifizierung einreicht.
Inhaltsstoffe, die den Listen zugelassener und verbotener Stoffe der einheitlichen Golf-Kosmetikvorschriften entsprechen.
Eine Produktinformationsakte (Product Information File) einschließlich Sicherheitsbewertung.
Ein vorschriftsgemäßes Etikett mit den erforderlichen Angaben in arabischer Sprache.
Wichtiger Hinweis
Nach der Registrierung
Ist die Notifizierung abgeschlossen, folgen noch Versand und Zollabfertigung, bis Ihr Produkt ankommt – hier finden Sie die Schritte für den Import von China nach Saudi-Arabien.
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